betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern vom 26. Juli 2022 (Baukontrolle Nr. 2020-0359; Anpassung der Dachzentrale [Neubau Technikgeschoss]) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 11. Juni 2020 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für die Instandsetzung der A.________ mit Erneuerung der technischen Anlagen auf dem Dach und Anpassung der Eingangsbereiche auf Parzelle Bern (Mattenhof) Grundbuchblatt Liegenschaft Nr. B.________ und Baurecht Nr. J.________. Die Parzelle liegt im Perimeter der Überbauungsordnung (UeO) K.________. Das Baugesuch wurde im Juli 2020 publiziert, wobei