Darauf kann nicht eingetreten werden. Zivilrechtliche Einwände sind im Bauentscheid lediglich als Rechtsverwahrung vorzumerken26, was vorliegend auch erfolgt ist. 6. Zusammenfassung und Kosten a) Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Baugesuchsunterlagen den Anforderungen an ein Baugesuch genügen. Zudem fügt sich das Bauvorhaben gut in die geschützte Umgebung der Altstadt samt der historischen Dachlandschaft ein. Da das Bauvorhaben bewilligungsfähig ist, wird die Beschwerde abgewiesen und der Bauentscheid der Stadt Bern vom 9. Februar 2022 bestätigt.