Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Nähe im Zusammenleben seien notorisch und würden von den allermeisten Bewohnerinnen und Bewohnern gerade deshalb geschätzt. Bei der Ausgestaltung des Bauvorhabens sei auf die Bedürfnisse der Beschwerdeführenden Rücksicht genommen worden, indem beispielsweise die ursprünglich geplante Erweiterung Richtung Terrasse von ca. 1.5 m auf 1.32 m reduziert worden sei. Der durch die baulichen Massnahmen im Dachgeschoss veränderte Sichtwinkel auf die Terrasse der Beschwerdeführenden sei minim und während den relevanten Sommermonaten sogar irrelevant, da aufgrund der Begrünung eine Einsichtnahme ohnehin nicht bzw. kaum vorhanden sei.