Mit den im Bauentscheid aufgenommenen «Bedingungen / Auflagen», dass alle baulichen Einzelheiten der Fassaden, des Treppenhauses, des Daches sowie alle Eingriffe in die historischen Ausstattungen vor Vergabe der entsprechenden Arbeiten der Denkmalpflege vorzulegen und die Fenster gemäss einem spezifischen Merkblatt auszuführen sind, ist zusätzlich sichergestellt, dass sich das Bauvorhaben gut in die sensible Dachlandschaft der unteren Altstadt integriert. Durch die enge Begleitung und Abstimmung mit der Denkmalpflege wird ein sorgfältiger Umgang mit der äusseren Baugestaltung zum Schutz des schutzwürden Objekts gewährleistet.