Vielmehr erfolgt eine Verbesserung des Erscheinungsbilds, da die aktuelle Situation – unter fachkundiger Begleitung der Denkmalpflege – geklärt wird. Dass es sich bei der Lukarne und der begehbaren Terrasse zudem nicht um ein atypisches oder störendes Element handelt, zeigt auch der Umstand, dass bereits 1905 ein solches Bauvorhaben an selber Stelle bewilligt wurde. Die Fensterfront führt nicht zu einer nachteiligen Veränderung und passt sich ebenfalls gut in die bestehende Situation ein. Die Eigenart des Gebäudes wird respektiert und die historische Substanz gewahrt.