e) Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, hat die Beschwerdegegnerschaft ihr Bauvorhaben mit der Denkmalpflege der Stadt Bern vorbesprochen. Diese hat das Bauvorhaben beurteilt und diesem unter Aufnahme von Bedingungen / Auflagen in der Baubewilligung zugestimmt. Die städtische Denkmalpflege hat – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden – eine ausführliche und schlüssige Stellungnahme zur Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit der historischen Bausubstanz des geschützten Baudenkmals abgegeben.