Bei der denkmalpflegerischen Bauberatung geht es unter anderem darum, eine Güterabwägung vorzunehmen und Wertvolles von weniger Wertvollem oder sogar Störendem zu unterscheiden. Aus dieser Abwägung werden bauliche Spielräume ersichtlich, die genutzt werden können, um eine zeitgemässe Weiternutzung von Baudenkmälern zu ermöglichen. Schliesslich enthält das kantonale Baugesetz neben vielen Schutzbestimmungen auch die Aussage, dass "Baudenkmäler nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens für bisherige oder passende neue Zwecke genutzt und unter Berücksichtigung ihres Wertes verändert werden dürfen" (Art. 10b Abs. 1 BauG).