«1. Unabhängig von bereits geführten Vorgesprächen sind alle baulichen Einzelheiten der Fassaden (inkl. Farbgebung), des Treppenhauses, des Daches (auch der Lukarnen, Kamine, Entlüftungsrohre etc.) sowie alle Eingriffe in die historischen Ausstattungen (Böden, Wände, Decken, Öfen etc.) vor Vergebung der entsprechenden Arbeiten der Denkmalpflege vorzulegen. 2. Die Fenster sind gemäss Merkblatt Fenster der Denkmalpflege auszuführen.» In ihrer Stellungnahme vom 10. November 2021 begründet die städtische Denkmalpflege zudem ihre Zustimmung zum Bauvorhaben wie folgt:23