und Auflagen festzusetzen (vgl. Art. 10b Abs. 4 BauG). Zum Schutz der äusseren Baugestaltung schutzwürdiger Objekte können mit der Baubewilligung Bedingungen und Auflagen verbunden werden.19 c) Das Gebäude M.________gasse 27 liegt in der unteren Altstadt von Bern und ist im Inventar der Denkmalpflege der Stadt Bern als schützenswert aufgeführt. Es ist zudem Bestandteil der Baugruppe «Untere Altstadt». Diese ist als Ganzes geschützt und ist mit all ihren historisch und 18 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 10a-10f N. 5. 19 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 38-39 N. 15b.