Auch die Vorinstanz verweist in ihrer Vernehmlassung auf die Beurteilung der städtischen Denkmalpflege. Sie teile die Auffassung des Denkmalpflegers, dass der geplante Umbau zu keiner nachteiligen Veränderung der Altstadt führe. Die Dachlukarne halte zudem das geregelte Maximalmass von einem Drittel der Fassadenlänge ein.