Die Beschwerdegegnerschaft führt in ihrer Beschwerdeantwort aus, das Bauvorhaben betreffe gemäss Bauinventar ein schützenswertes Objekt von kantonaler Bedeutung. Das Bauvorhaben sei deshalb bewusst und von Anfang an unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der Ortsbildpflege entwickelt und auf die Anforderungen der Denkmalpflege der Stadt Bern abgestimmt worden. Die Stellungnahme der Denkmalpflege vom 10. November 2021 stimme dem Bauvorhaben klar und deutlich zu. Das Bauvorhaben passe sich bestens in die historische Dachlandschaft ein. Mit dem Bauprojekt werde weder eine wertvolle historische Bausubstanz zerstört noch die Dachlandschaft beeinträchtigt.