Der sehr rudimentäre Bericht der Denkmalpflege gehe nicht ansatzweise auf diese Thematik ein. Vorliegend erweise sich insbesondere die massiv erweiterte und neu zweistöckige Terrasse mit der grossen modernen Glasfront sowie die geplante Dachlukarne als nicht bewilligungsfähig. Bei letztere handle es sich vielmehr um einen Dachterrassenaus-/bzw. –eingang, was ein unzulässiger Eingriff in die historische Bausubstanz des geschützten Baudenkmals darstelle. Zudem werde in die Dachlandschaft eingegriffen und diese in nicht unbedeutendem Masse verändert.