a) Die Beschwerdeführenden rügen weiter, mit dem Bauvorhaben würde die Eigenart des historischen Gebäudes bzw. der historischen unteren Altstadt nicht respektiert. Die sehr breite und prominent in Erscheinung tretende geplante Glasfront sei ein regelrechter Fremdkörper in dieser Dachlandschaft. Auch die sonstige Materialisierung scheine keinerlei Rücksicht auf die historische Substanz der Nachbarliegenschaft zu nehmen. Der sehr rudimentäre Bericht der Denkmalpflege gehe nicht ansatzweise auf diese Thematik ein.