Die darin enthaltenen Anforderungen an zu verwendende Baustoffe und an Brandschutzabstände, Tragwerke sowie Brandabschnitte sind als Auflagen im Bauentscheid verfügt und genügen den rechtlichen Anforderungen. Der energietechnische Massnahmennachweis wurde geprüft und die geforderten Energiemassnahmen wurden den Beschwerdeführenden zusammen mit der Zustellung des Berichts und dem Einholen der Schlussbemerkungen bekannt gemacht.17 Diese Energiemassnahmen bilden Bestandteil der Baubewilligung und die im Energienachweis enthaltenen Werte und Angaben sind zusammen mit weiteren Zusatzbedingungen einzuhalten. Auch diese Rügen sind unbegründet. 4. Denkmalschutz