Die Räumlichkeiten des 4. Obergeschosses und des Dachgeschosses werden auch zukünftig zum Wohnen genutzt und Eingriffe in bestehende Brandmauern finden keine statt, weshalb sich an der Unterschreitung des Brandschutzabstands gegenüber den Nachbargebäuden nichts ändert und somit auch keine Ersatzmassnahmen notwendig sind. Der erforderliche Fachbericht Brandschutz datiert vom 24. Juni 2020 und ist integrierender Bestandteil der Baubewilligung. Die darin enthaltenen Anforderungen an zu verwendende Baustoffe und an Brandschutzabstände, Tragwerke sowie Brandabschnitte sind als Auflagen im Bauentscheid verfügt und genügen den rechtlichen Anforderungen.