f) Da – wie vorstehend ausgeführt – bereits heute das 4. Obergeschoss und das Dachgeschoss als Wohnnutzung bewilligt ist und auch im Estrichgeschoss keine Umnutzung erfolgt, sind somit die Angaben im Brandschutz- und im Energienachweis-Formular korrekt. Die Räumlichkeiten des 4. Obergeschosses und des Dachgeschosses werden auch zukünftig zum Wohnen genutzt und Eingriffe in bestehende Brandmauern finden keine statt, weshalb sich an der Unterschreitung des Brandschutzabstands gegenüber den Nachbargebäuden nichts ändert und somit auch keine Ersatzmassnahmen notwendig sind.