e) Die Vorinstanz hat sich im zweiten (ordentlichen) Baubewilligungsverfahren – wie im Rückweisungsentscheid angeordnet – mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Umnutzung des Dachgeschosses resp. des Estrichs erfolgt. In nachvollziehbarer Weise hat sie im angefochtenen Bauentscheid die bisher bewilligte Nutzung sowohl des 4. Obergeschosses als auch des Dachund Estrichgeschosses aufgezeigt. Ihre Ausführungen stützt sie dabei auf Archivunterlagen aus dem Jahr 1905.