Baubewilligungsverfahren während der Einsprachefrist erneut aufgelegt.15 Da keine neuen Baugesuchsunterlagen hinzugekommen sind, hat sich an der rechtlichen Einschätzung der BVD gemäss Entscheid vom 26. Mai 2021 nichts geändert. Die vorhandenen Baugesuchsunterlagen inkl. den Plänen erfüllen auch weiterhin die gesetzlichen Anforderungen und reichen aus, um sich ein Bild des Bauvorhabens zu machen. Dies trifft auch auf die Angaben zur Materialisierung und Farbgebung der Fassade und des Dachs im Baugesuchsformular 1.0 zu (vgl. dazu auch E. 4f). Die diesbezüglichen Vorbringen der Beschwerdeführenden sind demnach unbegründet.