bundesgerichtlicher Rechtsprechung kommt bei Unklarheiten zwischen dem Text der Baubewilligung und den bewilligten Plänen Letzteren der Vorrang zu.14 c) Die Beschwerdeführenden haben bereits im ersten Beschwerdeverfahren (BVD 110/2021/4) die Baugesuchsunterlagen als mangelhaft gerügt und eine Umnutzung des Estrichs thematisiert. Hierzu hat die BVD in ihrem Entscheid vom 26. Mai 2021 unter E. 3b Folgendes ausgeführt: