Die Unklarheit habe im ursprünglichen Avisierungstext des ersten Bauverfahrens bestanden, welcher falsch gewesen und für die nachträgliche Publikation angepasst worden sei. Die Erweiterung des Wohnraums um 10 m2 im Baugesuchsformular sei auf die ursprüngliche Absicht, den Raum um 1.5 m statt 1.32 m in Richtung der Terrasse zu vergrössern, zurückzuführen. Die Angaben in den Plänen und damit eine Vergrösserung des Raums im 4. Obergeschoss um 7.2 m2 sei daher korrekt. Zudem enthalte der Fachbericht Brandschutz die nötigen Auflagen und sei integrierender Bestandteil der Baubewilligung. Auch der Energienachweis mit Zusatzbedingungen bilde Teil der Baubewilligung.