Ebenfalls rügen sie die Korrektheit des Energienachweis-Formulars. In den Baugesuchsplänen fehle zudem teilweise die Zweckbestimmung und die Angaben zur Stärke der Aussenwände und deren Isolation. Auch die ungefähre Stärke der übrigen Mauern sowie die Grösse der Boden- und Fensterflächen seien aus den Plänen nicht ersichtlich. Weiter erschliesse keine Legende, welche Bauteile bestehend seien und welche entfernt oder neu erstellt werden sollen. Ebenfalls gehe die konkrete Ausgestaltung der Seitenwände und des Lukarnendachs wie auch die Materialisierung (Fassadenfarbe/Befensterung etc.) nicht mit ausreichender Klarheit aus der Baueingabe hervor.