a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, das Baugesuch sei bezüglich einer Erweiterung des Schlafzimmers und der Terrasse im Dachgeschoss, dem zusätzlichen Wohnraum von 10 m2 sowie bezüglich eines gestellten Ausnahmegesuchs gemäss Art. 67 BauG sachverhaltlich ungenau formuliert bzw. inhaltlich teilweise falsch. Weiter würden im Fachbericht Brandschutz Angaben zu den geplanten Ersatzmassnahmen aufgrund des unterschrittenen Brandschutzabstands zu den Nachbargebäuden fehlen. Ebenfalls rügen sie die Korrektheit des Energienachweis-Formulars.