Zum Bauvorhaben führt sie insbesondere aus, der geplante Ausbau der Waschküche zum Wohnraum samt der Anhebung des Dachs sowie dem Vorziehen der seitlichen Brandmauern ermögliche eine sorgfältige Gestaltung der neuen Fensterfront sowie eine Klärung der Dachform, mit welcher eine Verbesserung des Erscheinungsbilds erreicht werde könne. Indem die Vorinstanz die Begründung der Denkmalpflege im Entscheid wiedergibt, hat sie zum Ausdruck gebracht, dass sie sich der Beurteilung der Denkmalpflege bezüglich Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Denkmalschutz anschliesst. Aus dem Bauentscheid kann somit entnommen werden, weshalb die