Vorliegend hat sich die Fachbehörde in ihrer Stellungnahme zu den baulichen Veränderungen im rückseitigen Dachbereich der Liegenschaft M.________gasse 27 – dazu gehört unter anderem der Umbau der Terrasse und des Dachraums mit einer neuen Glasfront sowie einer Lukarne – geäussert. Zum Bauvorhaben führt sie insbesondere aus, der geplante Ausbau der Waschküche zum Wohnraum samt der Anhebung des Dachs sowie dem Vorziehen der seitlichen Brandmauern ermögliche eine sorgfältige Gestaltung der neuen Fensterfront sowie eine Klärung der Dachform, mit welcher eine Verbesserung des Erscheinungsbilds erreicht werde könne.