Den Vorakten kann entnommen werden, dass das Bauinspektorat der Stadt Bern den Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 19. Juli 2022 über den beabsichtigten Beginn der Bauarbeiten informiert hat.5 Am 21. Juli 2022 hat sich ein juristischer Mitarbeiter des Rechtsvertreters der Beschwerdeführenden telefonisch beim Bauinspektorat gemeldet und angemerkt, dass der Bauentscheid gar nicht zugestellt worden sei. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden hat sich demnach umgehend nach Eingang des Schreibens vom 19. Juli 2022 darum bemüht, von den wesentlichen Elementen Kenntnis zu erhalten. Die Vorinstanz hat in der Folge die ordentliche Baubewilligung vom 9. Februar 2022 mit