«1. Die ordentliche Baubewilligung des Bauinspektorats der Stadt Bern vom 9. Februar 2022 (Baukontroll-Nr. 2020-0180) sei aufzuheben und die Sache sei zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Eventualiter sei die ordentliche Baubewilligung des Bauinspektorats der Stadt Bern vom 9. Februar 2022 (Baukontroll-Nr. 2020-0180) aufzuheben und auf das Baugesuch betreffend das am 8. September 2021 und 15. September 2021 im Anzeiger Region Bern publizierte Bauvorhaben auf dem Grundstück Bern 1 (Altstadt/Bahnhof)-Gbbl. Nr. L.________ (M.________gasse 27) sei nicht einzutreten.