3. Nachdem die Stadt Bern mit Einschreiben vom 19. Juli 2022 dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden zwecks Geltendmachung des Lastenausgleichs den Beginn der Bauarbeiten per 8. August 2022 angezeigt hatte, meldete sich ein Mitarbeiter des Rechtsvertreters am 21. Juli 2022 telefonisch bei der Stadt Bern und teilte mit, der Bauentscheid sei den Beschwerdeführenden gar nicht zugestellt worden. In der Folge wurde dieser den Beschwerdeführenden mit Einschreiben vom 25. Juli 2022 eröffnet. 4. Gegen den nachträglich eröffneten Bauentscheid reichten die Beschwerdeführenden am 24. August 2022 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: