Baubewilligungsverfahren ohne Publikation des Baugesuchs durch. Das Bauvorhaben wurde den angrenzenden Nachbarn schriftlich mitgeteilt, worauf die Beschwerdeführenden sowohl Einsprache erhoben als auch Rechtsverwahrung eingereicht und ein Lastenausgleichsbegehren angemeldet haben. Mit Verfügung vom 7. Dezember 2020 erteilte die Stadt Bern dem Bauvorhaben eine kleine Baubewilligung und wies die Einsprache der Beschwerdeführenden als unbegründet ab. Eine von den Beschwerdeführenden dagegen geführte Beschwerde hiess die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) mit Entscheid BVD 110/2021/4 vom 26. Mai 2021 gut.