weiter problemlos möglich. Dem gegenüber steht das private Interesse des Beschwerdeführers am Bau einer Parkplatzüberdachung über dem bereits heute bestehenden Parkplatz nördlich der Liegenschaft. Das private Interesse des Beschwerdeführers an der Ausnützung der Bauparzelle und der Erhöhung des Komforts durch die Erstellung der Überdachung inkl. Terrasse vermag das öffentliche Interesse an der Zugänglichkeit zum Dorfbach für die nötigen Arbeiten nicht überwiegen.