Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers ist aufgrund der auf der Seite des Dorfbachs geplanten Treppe als Aufgang zur Terrasse der Zugang zum Fliessgewässer nicht nur unbedeutend eingeschränkt. Auch auf der gegenüberliegenden Seite des Dorfbachs, auf der Westseite der Liegenschaft L.________strasse 5, ist der Zugang zum Gewässer durch den 15 Abrufbar unter www.attiswil.ch/de/aktuell/news-archiv-details/oeffentliche-auflage-teilrevision-ortsplanung/ 6/10 BVD 110/2022/146