b) Die Bestimmungen der Gemeinde Attiswil zum Gewässerabstand befinden sich im GBR und stammen aus dem Jahr 2006. Entlang der Gewässer wird für sämtliche Bauten und Anlagen (inkl. bewilligungsfreie Anlagen) ein Bauabstand von 10.00 m vorgesehen, gemessen von der Mittelwasserlinie. Bei eingedolten Gewässern beträgt der Bauabstand 5.00 m. Die Gemeinde hat