4/10 BVD 110/2022/146 zonenkonformen Anlagen im dicht überbauten Gebiet oder in Baulücken bewilligt werden könnten. Den Ausführungen der Gemeinde Attiswil könne nicht gefolgt werden. Private Interessen einer einzelnen Bauherrschaft dürften nicht zu Mehrkosten der Allgemeinheit führen. 3. Bauen im Gewässerraum