«Auch dieser Tatbestand ist im vorliegenden Fall gegeben. Ist der direkte Zugang zum Gewässer wie oben beschrieben beidseitig auf mehreren Metern erschwert, müssen zukünftige Wasserbau- und Unterhaltsarbeiten – welche mit hoher Wahrscheinlichkeit erforderlich sein werden – erhöhte finanzielle und materielle Anforderungen erfüllen. Die Arbeiten müssten auf der westlichen Seite von der Parzelle Nr. J.________, auf der östlichen von der Parzelle Nr. B.________ aus erfolgen. Die Arbeiten müssten quasi um und zwischen den bestehenden Bauten und Anlagen ausgeführt werden. Der Aufwand, um Bauschäden an den Objekten zu verhindern, würde erhöht.