Auch wenn die vorgesehene Überdachung des Parkplatzes auf drei Seiten offen ausgestaltet wird, wird der Zugang mit Baumaschinen nicht mehr sichergestellt sein. Dabei müssen Elemente der Baulogistik wie Baupisten, Einrichten der Wasserhaltung, Baustellensicherung, Installationsflächen und dergleichen mitberücksichtigt werden.» Bezüglich Art. 39 Bst. h WBV, gemäss welchem das Gewässer, der Gewässerunterhalt und der Wasserbau insbesondere beeinträchtigt sind, wenn infolge des Vorhabens künftig zusätzliche Aufwendungen bei Wasserbau oder Gewässerunterhalt zu erwarten sind, gibt der OIK IV Folgendes an: