«Dieser Tatbestand ist vorliegend eindeutig erfüllt. Die Zugänglichkeit zum Gewässer muss für Wasserbauund Unterhaltsarbeiten grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt und – im Sinne der Gleichbehandlung – von überall her gegeben sein. Dies umfasst auch Arbeiten, bei welchen Maschinen wie Bagger eingesetzt werden müssen. Heute ist die Zugänglichkeit auf der Parzelle Nr. G.________ über den bestehenden Parkplatz teilweise gewährleistet. Wird der Platz jedoch durch die geplante Terrasse überdeckt, ist in diesem Bereich der Dorfbach auf rund 10 Metern (heute rund 5 Metern) nicht mehr direkt erreichbar, da beidseitig Anlagen bis an die Kanalmauer reichen.