e) Die Gemeinde Attiswil bringt in ihrer Stellungnahme vom 15. September 2022 vor, die Begründung zum ablehnenden Antrag im Amtsbericht Wasserbaupolizei könne nicht nachvollzogen werden. Der geplante Autounterstand sei auf allen vier Seiten offen und die Zugänglichkeit zum Dorfbach werde nicht beeinträchtigt. Allfällige Wasserbauarbeiten im und am Gewässer könnten auf der Seite der Liegenschaft H.________weg 2A sowie von der 4 Geoportal des Kantons Bern abrufbar unter: https://www.maps.apps.be.ch 5 Gewässerschutzverordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201) 6 Baureglement der Einwohnergemeinde Attiswil vom 27. November 2006, genehmigt vom Kanton am 23. April 2007