10.5 m gemessen ab Mittelwasserlinie (Bachmauer) des Dorfbachs. Durch die neue Garagenüberdachung werde die Zugänglichkeit zum Dorfbach für Wasserbauarbeiten im und am Gewässer erschwert und sogar verunmöglicht. Es wäre künftig mit zusätzlichen Aufwendungen bei Wasserbau oder Gewässerunterhalt zu rechnen und der bereits heute bestehende rechtswidrige Zustand werde durch das Vorhaben weiter verstärkt. Deshalb stimme der OIK IV dem Vorhaben nicht zu.