b) Die Vorinstanz hat beim OIK IV einen Amtsbericht Wasserbaupolizei bezüglich Unterschreitung des Gewässerabstandes eingeholt. Der OIK IV nahm im Amtsbericht vom 15. Juli 2022 zum Vorhaben Stellung. Er brachte vor, der von der Gemeinde Attiswil festgelegte Gewässerraum genüge den bundes- und kantonalrechtlichen Vorgaben bis zur Genehmigung der laufenden Ortsplanungsrevision nicht, weshalb sich der Gewässerabstand gestützt auf die Übergangsbestimmungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung bemesse. Der Gewässerabstand betrage vorliegend 10.5 m gemessen ab Mittelwasserlinie (Bachmauer) des Dorfbachs.