a) Die Liegenschaft H.________weg 2A auf der Parzelle Attiswil Grundbuchblatt Nr. G.________ besteht aus einem Wohnhaus und einem Anbau mit Abstellraum und Eingangsbereich zum Wohnhaus. Das Gebäude mit Anbau befindet sich zwischen dem H.________weg, der sich westlich des Gebäudes befindet, und dem Dorfbach, welcher sich östlich der Liegenschaft befindet. Nördlich des Anbaus befindet sich aktuell ein unbebauter Platz, auf welchem entlang des Dorfbachs ein Geländer angebracht ist und der als Parkplatz genutzt wird. Auf diesem unbebauten Platz plant der Beschwerdeführer die Erstellung eines überdachten Parkplatzes. Die Überdachung ist mit vier Metallstützen geplant.