1/10 BVD 110/2022/146 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 9. September 2022 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Attiswil beantragt in ihrer Stellungnahme vom 15. September 2022 sinngemäss die Gutheissung der Beschwerde und die Erteilung der Baubewilligung.