3. Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerschaft die Parteikosten im Betrag von CHF 2369.40 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt G.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Frutigen, Bauverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, per E-Mail (zur Kenntnis) Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat