Die in der Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdegegnerschaft aufgeführte Mehrwertsteuer ist daher bei der Bestimmung des Parteikostenersatzes nur zur Hälfte zu berücksichtigen.18 Die Parteikosten der Beschwerdegegnerschaft werden somit festgelegt auf CHF 2369.40 (Honorar CHF 2110.–, Auslagen CHF 90.–, Mehrwertsteuer CHF 169.40). Die unterliegenden Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerschaft die Parteikosten von CHF 2369.40 zu ersetzen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Besondere Umstände, die eine Auflage der Parteikosten an