4. In der Folge reichten die Beschwerdeführenden am 23. August 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn der Gemeinde Frutigen vom 16. August 2022. Zudem beantragen sie, der Beschwerdegegnerschaft sei im Sinne einer vorsorglichen Massnahme unter Strafandrohung zu untersagen, von der angefochtenen Bewilligung Gebrauch zu machen.