1/6 BVD 110/2022/145 die Beschwerdeführenden am 20. Juli 2022 Einsprache beim Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental. 2. Am 8. August 2022 ersuchte die Beschwerdegegnerschaft die Gemeinde Frutigen um Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn nach Art. 39 Abs. 4 BewD1. Gemäss Situationsplan vom 8. August 2022 beantragte sie den Abtrag von Humus auf einer Fläche von ca. 7 m x 25 m in einer Tiefe von ca. 25 cm.