betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Frutigen vom 16. August 2022 (BG-Nr. 2022-0045; Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 12. Mai 2022 bei der Gemeinde Frutigen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf den Parzellen Frutigen Grundbuchblatt Nrn. A.________ und B.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2 E. Gegen das Bauvorhaben erhoben