3. Ein Plan «Ersatzmassnahmen Naturwerte Situation, Mst. 1:500 vom 8. April 2022» mit Stempel des Rechtsamts BVD vom 22. März 2023 geht an die Beschwerdegegnerin 1 zuhanden der Beschwerdegegnerinnen als Bauherrschaft. 4. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 2100.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Der Kanton (AGR) hat dem Beschwerdeführer einen Achtel der Parteikosten, ausmachend CHF 836.90, zu ersetzen. IV. Eröffnung