a) Im Ergebnis wird die Beschwerde abgewiesen und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts vom 25. Juli 2022 sowie die Verfügung des AGR vom 11. April 2022 werden bestätigt. Der angefochtene Gesamtentscheid wird einzig insofern von Amtes wegen angepasst, als auf den massgebenden Plan «Ersatzmassnahmen Naturwerte» vom 8. April 2022 und nicht auf denjenigen vom 22. Juni 2021 verwiesen wird (vgl. E. 8d, zweiter Abschnitt).