Bogenbrücke seien verworfen worden, weil sie zu wuchtig erschienen. Gleiches trifft auf die vom Beschwerdeführer in der Replik erwähnten Balken- oder Rahmenbrücken zu, welche ebenfalls massive Konstruktionen darstellen. Eine Anpassung der geplanten Schrägseilbrücke schliesslich – durch Reduktion der Höhe der Pylonen und damit der Abspannseile – ist nicht oder höchstens mit massiverer Bauweise möglich, was wiederum dem Landschaftsschutz widersprechen würde (vgl. Stellungnahme der Beschwerdegegnerin 1 vom 21. Dezember 2022, Rz. 17).