Diese ästhetischen Überlegungen überwiegen die angesichts des aufgrund der vorgeschriebenen Massnahmen deutlich reduzierten Kollisionsrisikos nicht stark zu gewichtenden Interessen des Vogelschutzes, kommt doch dem Landschaftsschutz und der guten Einordnung der Brücke in diesem sensiblen Gebiet eine hohe Bedeutung zu. Andere stützenfreie Bauweisen (Kettenbrücken, Bogenbrücken) wurden von den Projektverfassenden aus nachvollziehbaren Gründen verworfen, wobei auf die Ausführungen der Beschwerdegegnerin 1 in ihrer Stellungnahme vom 21. Dezember 2022 verwiesen werden kann. So sei das System der Kettenbrücke (wie der Schönausteg oder der Altenbergsteg) älter und nicht mehr gebräuchlich.