Die BVD sieht keinen Anlass, diese in einem breit abgestützten Prozess unter Teilnahme von Vertretern der Denkmalpflege und des Heimatschutzes sowie eines Brückenexperten vorgenommene ästhetische Beurteilung anzuzweifeln. Diese ästhetischen Überlegungen überwiegen die angesichts des aufgrund der vorgeschriebenen Massnahmen deutlich reduzierten Kollisionsrisikos nicht stark zu gewichtenden Interessen des Vogelschutzes, kommt doch dem Landschaftsschutz und der guten Einordnung der Brücke in diesem sensiblen Gebiet eine hohe Bedeutung zu.